Seine Praxisbereiche sind das Zivil- und Strafrecht. Im Besonderen hat er sich auf folgende Fachbereiche spezialisiert: Immobilienrecht, Baurecht, Vermietungen, Wohnungseigentum, Vereinbarungen und Verträge, zivilrechtliche Haftung, berufliche Fahrlässigkeiten, Eherecht, Erbrecht, Wirtschaftstrafrecht.